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Das Strafverfahren "Würenlingen" ist verjährt

Das Strafverfahren "Würenlingen" ist verjährt

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Das Strafverfahren "Würenlingen" ist verjährt

Am 21. Februar 1970 stürzte eine Swissair-Kursmaschine bei Würenlingen/AG ab, nachdem an Bord ein Sprengsatz explodiert war. Dabei starben die 47 Insassen (38 Passagiere und 9 Besatzungsmitglieder). Trotz umfangreicher Ermittlungen und langjähriger Fahndungsbemühungen konnte die mutmassliche Täterschaft nicht gefasst werden.

Aufgrund des Wiederaufnahmegesuchs einer Privatperson unterzog die BA das am 3. November 2000 eingestellte Strafverfahren "Würenlingen" einer einlässlichen Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Grundlage des Wiederaufnahmegesuchs war ein in den Medien thematisiertes, im Internet verfügbares Dokument des amerikanischen FBI vom Juni 1970, das unter Berufung auf unbekannte Quellen eine mögliche Tatbeteiligung zweier unbekannter West-Deutscher erwähnt.

Die Prüfung des FBI-Dokuments hat ergeben, dass dieses die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des eingestellten Strafverfahrens bzw. die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen eine (neue) unbekannte Täterschaft nicht erfüllt. Überdies führte die Prüfung der Strafakten zum Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Unverjährbarkeit der Tat...

iusNet STR-STPR 14.08.2018

 

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