Fraglich war, ob die SBB AG bei einem Verstoss gegen Art. 86 Abs. 1 Eisenbahngesetz als Geschädigte anzuerkennen sind. Nur dann wären sie zur Ergreifung von Rechtsmittel legitimiert.
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Bundesstrafgerichts: Die Richter haben einen ehemaligen Partner und Geschäftsleitungsmitglied einer grossen Prüf- und Beratungsgesellschaft des Insiderhandels für schuldig befunden. Zudem soll der Manager gegen das Revisionsaufsichtsgesetz verstossen haben.
Betrug: Opfermitverantwortung und Vermögensverschiebung
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine Verurteilung wegen Betrugs. Die Opfermitverantwortung der betroffenen Versandhäuser sei nicht berücksichtigt worden. Auch seine unbefugte Verwendung von "Mobility" sei kein Betrug.
X. wurde verurteilt, weil er ohne Berechtigung Arznei- und Dopingmittel an Konsumenten aus dem Fitness- und Bodybuildingbereich zwecks Muskelaufbau und Leistungssteigerung abgegeben habe. X. wehrt sich vor Bundesgericht dagegen.
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob ein Zinssatz in einer Leasing-Werbung einen Preis oder lediglich einen wesentlichen Parameter für die Berechnung des tatsächlich zu bezahlenden Preises darstelle.
Das Bundesgericht hat die Frage zu beurteilen, ob das unbefugte Eindringen in ein E-Mail-Konto den Tatbestand von Art. 143bis StGB erfüllt. Die Frau fand das Passwort ihre Ehemannes auf einem Kärtchen im privaten Büro.
Als Stiftungsrat hat man eine grosse Verantwortung und man muss auch die strafrechtlichen Konsequenzen im Auge behalten. Ein Stiftungsrat (von Beruf Rechtsanwalt und Notar) wurde von der Vorinstanz wegen Verletzung der Buchführungspflicht und wegen Misswirtschaft verurteilt und wehrt sich dagegen.
Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, er habe keinen Landfriedensbruch begangen. Er habe sich lediglich passiv verhalten und habe die Gruppe aufgrund der Polizeipräsenz nicht mehr verlassen können. Das Bundesgericht stützt dabei die Vorinstanz vollumfänglich.
Das Bundesgericht hatte sich mit einem Fall von Kreditbetrug zu befassen. Bestritten wurde ein Vermögensschaden mittels (vorübergehender) Vermögensgefährdung, da die Forderung mittels Grundpfand geschützt sei.