Nicht alle Arbeiten von Anwälten unterliegen dem Berufsgeheimnis
Das EFD möchte im Rahmen eines verwaltungsstrafrechtlichen Verfahrens gegen Mitarbeiter einer Bank Einsicht in einen Abschlussbericht, welcher von einer Anwaltskanzlei erstellt wurde. Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, dieser Bericht unterliege dem Anwaltsgeheimnis.
Neue Regeln bei der Gesamtstrafenbildung bei Nichtbewährung
Das Bundesgericht ändert seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB. Es geht dabei um die Frage, wie die Gesamtstrafe bei Nichtbewährung zwischen der neuen und der rechtskräftigen aber zu widerrufenden Strafe gebildet werden soll.
A. werden Nötigungen, Drohungen, Ehrverletzungen und Tätlichkeiten gegenüber seiner Ex-Partnerin und deren neuem Partner vorgeworfen. Er sitzt seit Mitte November 2018 wegen Ausführungsgefahr in Untersuchungshaft.
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, welche Gespräche zu den Akten zu nehmen sind und welche nicht. Ferner äussert es sich zu den Formalien, welche bei übersetzten Abhörprotokollen eingehalten werden müssen.
Im Mai 2016 erschienen mehrere Medienartikel über einen Geschäftsmann und Angehörigen des Sikhismus. Diese reichte gegen die Journalisten Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Journalisten in der Folge ein. Das Bundesgericht schützt nun diesen Entscheid.
Das Berner Obergericht muss sich nun zum dritten Mal mit einer Verkehrsregelverletzung befassen. Es wird an der Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nun wohl definitiv nicht mehr festhalten können.
Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Videoaufnahme der Polizei prozessual zu würdigen sind, bei welchen weder eine Anordnung der Polizei, noch ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vorliegt.
Fraglich war im vorliegenden Fall, ob für die Berechnung der Fristen bei der stationären Massnahme auf den vorzeitigen Massnahmenvollzug oder auf das Sachurteil abgestellt wird.
Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Das Kantonsgericht Schwyz bestätigt einen Schuldspruch des Bezirksgericht Höfe wegen unlauterem Wettbewerb. Die Beschuldigte veröffentlichte auf einschlägigen Internetplattformen Beiträge über eine Anbieterin von Pferdesportartikeln. Sie bezeichnete die Angebote der Anbieterin unter anderem als "Abzocke vom Feinsten".
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, inwiefern die Strafbehörden von sich aus anderen nationalen Zivil- und Verwaltungsbehörden Informationen mitteilen dürfen.