Das Bundegericht setzt sich mit der Frage auseinander, wer eine Parteistellung erhält in Entsiegelungsverfahren betreffend Daten, die auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind?
Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Kollusions- und zur Wiederholungsgefahr
Das Bundesgericht befasste sich (erneut) mit den Fragen, ob eine rein theoretische Kollusionsgefahr für die Anordnung von Untersuchungshaft ausreicht und ob für die Beurteilung der Schwere drohender Delikte einzig auf die abstrakte Strafdrohung bisheriger Vorstrafen abgestellt werden kann.
Wiederholungsgefahr aufgrund der laufenden Strafuntersuchung?
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob bei einem geständigen, aber nicht vorbestraften Beschuldigten, Wiederholungsgefahr angenommen werden kann.
Das Bundesgericht setzt sich mit den Gültigkeitsanforderungen eines Strafbefehls auseinander. Insbesondere wird darauf eingegangen, ob im Rahmen des Massengeschäfts ein Faksimile-Stempel die eigenhändige Unterschrift des Staatsanwaltes oder der Staatsanwältin ersetzen kann.
Die Fluchtgefahr trotz fortgeschrittenem Alter und angeschlagenem Gesundheitszustand der beschuldigten Person
Das Bundesgericht überprüft die Verlängerung von Sicherheitshaft und setzt sich insbesondere mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr auseinander. Dabei handelt es sich beim Beschwerdeführer um eine knapp 85-jährige Person mit angeschlagener gesundheitlichem Zustand. Die Beschwerde wird gutgeheissen und führt trotzdem nicht zu einer Haftentlassung.
Schliessen bewilligte Hafturlaube das Vorliegen von Fluchtgefahr aus?
Dem Beschwerdeführer wurden im Strafvollzug Urlaube und Ausgänge bewilligt, gleichzeitig aber eine Entlassung aus der Haft wegen bestehender Fluchtgefahr verweigert.
Das Bundesgericht musste prüfen, ob auch bei kleinsten Bagatelldelikten (Parkbusse von CHF 40.00) nach Einstellung einer Strafuntersuchung eine Entschädigung für den Beizug eines Anwalts geschuldet sein kann.
Das Vortatenerfordernis bei der Annahme von Wiederholungsgefahr
Das Bundesgericht präzisiert das Erfordernis von Vortaten, bei der Annahme von Wederholungsgefahr. Insbesondere geht es darauf ein, ob das Fehlen von Vorstrafen gegen die Annahme von Wiederholungsgefahr spricht.
Gibt es eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde?
Ab wann muss eine notwendige Verteidigung aufgeboten werden, damit Äusserungen im Rahmen einer Haftverfahrens verwertbar sind? Und wann können Äusserungen ohne neutralen Dolmetscher protokolliert werden.