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Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Kollusions- und zur Wiederholungsgefahr

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Kollusions- und zur Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Kollusions- und zur Wiederholungsgefahr

In Egerkingen wurden seit Anfang 2022 wiederholt Sachbeschädigungen verübt, worauf zwei Personen im März Strafanzeige gegen A. erhoben. Anfangs Mai kam es in Egerkingen in einer Lagerhalle zu einem Grossbrand, wobei die Ermittlungen Hinweise auf Brandstiftung ergaben. Auf Videoaufnahmen war eine männliche Person zu sehen, die neben dem Brandort über den Zaun auf das Areal der Firma geklettert war und dieses ca. drei Minuten später wieder verliess. Wenige Tage später wurde A. festgenommen. Nachdem das Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft abwies, reichte die Staatsanwaltschaft beim Obergericht Beschwerde ein, welches Kollusions- und Wiederholungsgefahr annahm und Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten anordnete. Gegen diesen Entscheid führte A. Beschwerde beim Bundesgericht und bestritt sowohl das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts der Brandstiftung wie auch von besonderen Haftgründen.

Hinsichtlich des dringenden Tatverdachts kam das Bundesgericht zum Schluss, dass das Obergericht kein Bundesrecht verletzt habe, indem es einen dringenden Tatverdacht bejaht habe. Dieser sei insbesondere aufgrund der Videoaufnahmen und der...

iusNet-StrafR-StrafPR 22.07.2022

 

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