Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen stellte das Strafverfahren gegen A. wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die beschlagnahmten Geldbeträge, welche mit Kokain kontaminiert waren, zog sie ein. A. macht geltend, das Geld stamme aus einem Darlehen.