Das Bundesgericht hatte sich mit dem tödlichen Sturz einer 13-jährigen Skischülerin zu beschäftigen, welche neben der markierten Piste kopfvoran in einen von Schnee zugedeckten Bach stürzte. Es stellte sich die Frage, ob der Skilehrer durch sein Verhalten eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hatte.