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iusNet StrafR-StrafPR 3/2019

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Auch diesen Monat hat die Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht des Bundesgerichts interessante Urteile hervorgebracht:

So hat sich das Bundesgericht im Zusammenhang mit einer Begutachtung einer ärztlichen Behandlung damit befasst, ob bezüglich der Formulierung und des Inhalts des Sachverhalts in einem Gutachtensauftrag der Beschuldigte ein rechtlich geschütztes Interesse an der alleinigen Übernahme seiner Darstellungen hat oder aber die Strafverfolgungsbehörde ihre bisherigen Ermittlungsergebnisse in die Sachverhaltsdarstellung, die dem Gutachtenauftrag zugrunde gelegt wird, einfliessen lassen darf und daher kein Anspruch seitens des Beschuldigten besteht.

 

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