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iusNet StrafR-StrafPR 6/2023

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IusNet hat im Straf- und Strafprozessrecht für diesen Monat Ihnen erneut Urteile aus der Rechtsprechung aufbereiten können, wovon lediglich die folgenden erwähnt seien:

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob eine Staatsanwältin ein Strafverfahren führen darf, in dem mutmasslich gegen sie selbst begangene Delikte untersucht werden.

Welchen Tatbestand ein kurzer Blick auf das Mobiltelefon während der Fahrt ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfülle, war eine interessante Frage, mit welcher sich das Bundesgericht befassen musste.

In einem weiteren Fall legte das Bundesgericht die Kriterien fest, ab wann beim unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe von einem leichten Fall ausgegangen werden muss oder kann.

 

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