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iusNet StrafR-StrafPR 8/2023

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IusNet hat im Straf- und Strafprozessrecht Ihnen auch für diesen Monat erneut Urteile aus der Rechtsprechung aufbereiten können, wovon lediglich die folgenden erwähnt seien:

Das Kantonsgericht des Kantons Luzern lehnte den Antrag auf Befragung einer Beschwerdegegnerin mit der Feststellung ab, es läge keine «Aussage gegen Aussage»-Konstellation vor, gleichwohl sich aus den Feststellungen und Schlussfolgerungen im angefochtenen Entscheid keine weiteren Beweise finden liessen. Das Bundesgericht erläuterte, wann eine Beweisabnahme bei einer solchen Konstellation in zweiter Instanz zu erfolgen hat.

 

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