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Allgemeines Strafrecht

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In welchem Zeitpunkt des Verfahrens muss die Schuldfähigkeit der angeklagten Person abgeklärt werden?

Jurisprudence
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Das Bundesgericht hält fest, dass es sich mit Beschwerden nur auseinandersetzt, wenn die Begründungspflicht erfüllt ist. Weiter statuiert es, dass sich die Gerichte auf ältere Gutachten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit einer Person abstützen dürfen, wenn diese aus dem Deliktszeitraum stammen, sofern sich die Gerichte mit den Gutachten korrekt auseinandersetzen. Zuletzt ruft es in Erinnerung, dass die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigung grundsätzlich nur von der amtlichen Verteidigung selbst angefochten werden kann, es sei denn die vertretene Person macht daraus abgeleitet eine Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung geltend.
iusNet-StrafR-StrafPR 02.03.2022

Kriterien für die Strafbefreiung bei einer Desinteresseerklärung des Geschädigten

Jurisprudence
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Die Leistung von voller Wiedergutmachung führt nicht zwingend zum Entfallen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Zu beurteilen bleibt, ob die Verhängung einer Strafe unter spezial- oder generalpräventiven Gesichtspunkten notwendig erscheint. Straftaten eines Polizisten bei einer Arrestierung müssten in aller Regel strafrechtliche Konsequenzen zeitigen, und dies gerade unter dem Aspekt des Rechtsfriedens, der ohne regelkonform funktionierende staatliche Institutionen nicht gewährleistet sei. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass sich Polizisten in Ausübung des Gewaltmonopols regelkonform verhalten.
iusNet-StrafR-StrafPR 08.02.2022

Die Gutgläubigkeit der von der Einziehung betroffenen Dritten

Jurisprudence
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Das Bundesgericht hält fest, dass die strafrechtliche Gutgläubigkeit nicht dem in Art. 3 ZGB verankerten zivilrechtlichen Begriff entspricht. Der Begriff der strafrechtlichen Gutgläubigkeit des Dritten bezieht sich auf die Unkenntnis der Tatsachen, die eine Einziehung rechtfertigen würden. Der Dritte muss von den Tatsachen, die eine Einziehung rechtfertigen würden, konkrete Kenntnis haben oder deren Vorhandensein zumindest ernsthaft für möglich halten.
iusNet-StrafR-StrafPR 17.01.2022

Zur Verletzung des Beschleunigungsgebots und zur Frage, ob das Gericht frei entscheiden kann, ob die Bestimmung von Art. 66a Abs. 2 StGB zur Anwendung kommt?

Jurisprudence
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Eine Gesamtverfahrensdauer bis zum zweitinstanzlichen Urteil von rund drei Jahren verletzt das Beschleunigungsgebot nicht. Ohnehin aber sei die blosse Erwähnung der Verletzung des Beschleunigungsgebots im Urteilsdispositiv nicht als Wiedergutmachung vorgesehen. Weiter führte das Bundesgericht aus, dass das Gericht von einer Landesverweisung absehen muss, wenn die Voraussetzungen von Art. 66a abs. 2 kumulativ erfüllt sind. Die "Kann-Vorschrift" bedeute nicht, dass das Gericht frei entscheiden könne, ob die Bestimmung zur Anwendung kommt oder nicht.
iusNet-StrafR-StrafPR 9.11.2021

Der persönliche Härtefall bei der Anordnung einer Landesverweisung

Jurisprudence
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Die betroffene Person trifft eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, der einer Landesverweisung entgegensteht. Dabei liegt keine gänzliche Beweislastumkehr vor. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass nach Anordnung einer Landesverweisung die Vollzugsbehörden prüfen müssen, ob das Non-Refoulement-Gebot oder weitere Hindernisse vorliegen, die den Vollzug der Landesverweisung verunmöglichen. Dabei können Punkte berücksichtigt werden, die keinen Eingang ins Sachurteil gefunden haben.
iusNet-StrafR-StrafPR 08.11.2021

Die Einziehung von Vermögenswerten nach dem Tod der beschuldigten Person

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Verstirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und sind die Erben noch nicht bekannt, so muss eine Einstellungsverfügung und insbesondere die Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben eröffnet werden. Sind die Erben noch nicht bekannt, und hat der Erblasser die Anwaltsvollmacht über den Tod hinaus erteilt, so muss die Rechtsvertretung im Namen der noch nicht bekannten Erben tätig werden und deren Rechte wahren.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.10.2021

Der Ermessensspielraum des Sachgerichts bei der Beurteilung der Legalprognose

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Wird im Rahmen der Beurteilung der Legalprognose eine Vorstrafe aus dem Jahr 2011 berücksichtigt, die den Deliktszeitraum von 2007 bis 2008 betrifft und nach der eine ambulante Behandlung der Alkoholsucht erfolgreich abgeschlossen wurde, so verletzt das zuständige Sachgericht seinen Ermessensspielraum nicht.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.10.2021

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