Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten die ASTRA-Weisungen nicht als Bundesrecht nach BGG, weshalb die Gerichte diese in freier Beweiswürdigung berücksichtigen müssen. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass es sich grundsätzlich auf den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt abstützt und einzig im Rahmen der Willkürprüfung Beweisanträge, wie das Einholen eines Gutachtens, die erstmals im Verfahren vor Bundesgericht gestellt werden, überprüft.