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Domaine du droit 08

Strassenverkehrsrecht

Einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung?

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Die Erwägungen des Bundesgericht sind bei einer Rückweisung für das kantonale Gericht verbindlich. Ob eine Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG erfüllt ist, ist anhand der konkreten Umstände zu prüfen. Der Beschwerdeführer hat in einer Tempo-30-Zone die Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten. Das Bundesgericht geht - entgegen des Berner Obergerichts - von einer einfachen Verkehrsregelverletzung aus.
iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019

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