Darf die Vergewaltigungsdauer zu Gunsten des Täters gewertet werden?
Darf die Vergewaltigungsdauer zu Gunsten des Täters gewertet werden?
Darf die Vergewaltigungsdauer zu Gunsten des Täters gewertet werden?
Im Jahre 2023 überwältigte ein Mann im Kanton Wallis auf dem Heimweg von einer Bar eine Frau und vergewaltigte sie. Nach einigen Minuten gelang es ihr, um Hilfe zu rufen, worauf der Täter flüchtete. Er wurde vom Bezirksgericht Martigny und St-Maurice 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, zur Hälfte bedingt vollziehbar. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis erhöhte die Freiheitsstrafe auf Berufung der Staatsanwaltschaft auf dreieinhalb Jahre unbedingt.
Hiergegen erhob der Mann Beschwerde beim Bundesgericht.
Der Beschwerdeführer brachte hervor, dass das Kantonsgericht bei der Strafzumessung nach Art. 47 StGB seine Schuld wegen der kurzen Tatdauer hätte milder beurteilen müssen, so wie das Urteil des Bundesgerichts 7B_15/2021 vom 19. September 2023 die relativ kurze Dauer einer Vergewaltigung als einen Faktor darstelle, der schuldmindernd zu berücksichtigen sei.
Das Bundesgericht beschied, dass dieser Schluss aus dem fraglichen Urteil nicht gezogen werden könne. Es enthalte im Zusammenhang mit der Strafzumessung eine isolierte und unangemessene Formulierung, lautend: „So ist bundesrechtskonform, dass die Vorinstanz die [im Vergleich relativ...
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