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Obligatorische Landesverweisung nach 33 Jahren Aufenthalt in der Schweiz wegen gescheiterter beruflicher und wirtschaftlicher Integration?

Obligatorische Landesverweisung nach 33 Jahren Aufenthalt in der Schweiz wegen gescheiterter beruflicher und wirtschaftlicher Integration?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

Obligatorische Landesverweisung nach 33 Jahren Aufenthalt in der Schweiz wegen gescheiterter beruflicher und wirtschaftlicher Integration?

Beschwerdegegner A., Jahrgang 1989, ist spanischer Staatsangehöriger und verfügt über eine gültige Niederlassungsbewilligung. Er ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen, wo er sämtliche Schulen besuchte und im Jahr 2007 eine kaufmännische Lehre abgeschlossen hat. Er ist ledig, hat keine Kinder und lebt mit seinen inzwischen pensionierten Eltern in der Stadt U. (CH); auch seine Schwester lebt in der Schweiz. A. spricht fliessend Schweizerdeutsch. Er ist seit Juli 2022 in einer Vollzeitanstellung engagiert. In den letzten Jahren hat er Schulden in der Höhe von Fr. 36'000.-- angehäuft, war aber nie auf Sozialhilfe der öffentlichen Hand angewiesen. A. hat früher Kokain konsumiert; seit der Entlassung aus der Haft im August 2021 ist er drogenabstinent.

A. wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das Obergericht von der Anordnung einer Landesverweisung ab. Dagegen erhob die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Beschwerde in Strafsachen und beantragte, A...

iusNet StrafR-StrafPR 27.11.2023

 

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