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Urner Nachtlokalbetreiber wegen versuchtem Mord verurteilt

Urner Nachtlokalbetreiber wegen versuchtem Mord verurteilt

Jurisprudence
Einzelne Straftaten

Urner Nachtlokalbetreiber wegen versuchtem Mord verurteilt

Das Obergericht des Kantons Uri hatte die Sache ein erstes Mal 2013 beurteilt. Es sprach den früheren Barbetreiber der versuchten Tötung schuldig, weil er am 4. Januar 2010 vor seinem Nachtlokal auf einen Mann geschossen habe, ohne diesen allerdings zu treffen. Zudem erfolgte ein Schuldspruch wegen versuchten Mordes, weil ein Dritter am 12. November 2010 im Auftrag des Beschuldigten auf dessen getrennt von ihm lebende Ehefrau geschossen habe, die dabei lebensgefährlich verletzt wurde. Das Bundesgericht hiess 2014 die Beschwerde des Verurteilten teilweise gut und verlangte eine Neubeurteilung. Im April 2016 sprach das Obergericht den Betroffenen für den Vorfall vom Januar 2010 der Gefährdung des Lebens schuldig. Vom Vorwurf des versuchten Mordes im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom November 2010 sprach es ihn frei. Gegen dieses Urteil des Obergerichts gelangte der Mann erneut ans Bundesgericht und verlangte einen Freispruch. Beschwerde erhoben auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri sowie die frühere Ehefrau des Mannes. Die Beschwerde des Mannes gegen seine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens wies das Bundesgericht ab; hingegen kam es zum Schluss, dass der...

iusNet STR-STPR 11.12.2018

 

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