Strafrecht-Strafprozessrecht > Rechtsprechung > Bund > Strafprozessrecht > Die Entschädigung für 288 Tage...

Die Entschädigung für 288 Tage unrechtmässige Haft

Die Entschädigung für 288 Tage unrechtmässige Haft

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die Entschädigung für 288 Tage unrechtmässige Haft

Der Beschwerdeführer wurde vom Strafgericht wegen Diebstahls und Mordes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe sowie zu einer ambulanten Massnahme verurteilt. Diese wurde rund 19 Jahre später durch Beschluss in eine stationäre Massnahme umgewandelt. Nach weiteren fünf Jahren beantragte das Amt für Justizvollzug die erneute Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme, woraufhin das Strafgericht diese um weitere zweieinhalb Jahre verlängerte. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde. Die Dauer des Beschwerdeverfahrens verlängerte sich aufgrund eines Ausstandsbegehrens und einer zweimaligen Neuanberaumung der Hauptverhandlung. Zudem gelang dem Beschwerdeführer die Flucht aus dem Massnahmenvollzug, weshalb sich das Verfahren weiter verzögerte. In der Folge kam der Beschwerdeführer durch Entscheid des Appellationsgerichts in Sicherheitshaft, jedoch wurde anerkannt, dass sich der Beschwerdeführer für mehrere Monate ohne gültigen Hafttitel in freiheitsentziehender Massnahme befand. Aufgrund dessen wurde die Beschwerde teilweise gutgeheissen und die stationäre psychiatrische Behandlung um weitere anderthalb Jahre verlängert. Sowohl der Antrag auf Haftentlassung wie auch...

iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2024

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.