Strafrecht-Strafprozessrecht > Rechtsprechung > Bund > Strafprozessrecht > Keine Zuständigkeit einer...

Keine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Durchführung von polizeilichen Ermittlungsverfahren ohne rechtmäßige Einsetzung

Keine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Durchführung von polizeilichen Ermittlungsverfahren ohne rechtmäßige Einsetzung

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Keine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Durchführung von polizeilichen Ermittlungsverfahren ohne rechtmäßige Einsetzung

Bei einer Kontrolle zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft begaben sich zwei Polizistinnen in das Nagelstudio „B.“ und kontrolliert dort A. Diese Kontrolle wurde durch den Fahndungsdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit unter anderem dem Migrationsamt durchgeführt. Gegen A. wurde anschliessend ein Strafbefehl ausgestellt, woraufhin diese Einsprache erhob. A. wurde dennoch der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung schuldig gesprochen. Die Berufung der A. wurde vom Appellationsgericht abgewiesen, weshalb A. Beschwerde in Strafsachen beantragte und somit an das Bundesgericht gelangte.

Diesbezüglich macht die Beschwerdeführerin geltend, dass die Untersuchung durch das Migrationsamt durchgeführt worden sei, obwohl ein solches Vergehen wie das hier vorliegende nach kantonaler Gesetzgebung durch die Kantonspolizei ermittelt werden müsse.

Das Bundesgericht hält fest, dass die Strafrechtspflege einzig den vom Gesetz bestimmten Behörden zustehe und nur in der vom Gesetz vorgesehenen Form durchgeführt und abgeschlossen werden könne. Als Strafverfolgungsbehörden gelten die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Übertretungsstrafbehörden. Dem Bund und...

iusNet STR-STPR 28.02.2024

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.