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Voraussetzungen für strafprozessuale Zwangsmassnahmen

Voraussetzungen für strafprozessuale Zwangsmassnahmen

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Voraussetzungen für strafprozessuale Zwangsmassnahmen

Die Bundesanwaltschaft führt gegen A.C. eine Strafuntersuchung wegen einfacher Geldwäscherei. Dem A.C. wird vorgeworfen Vermögenswerte, die aus Korruption oder ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit seiner Funktion als Vorsitzender des nationalen Steueramts des Landes U. stammen sollen, unter Verwendung diverser Strohleute durch ein Netzwerk von Gesellschaften geschleust zu haben. Die A. AB gehört zu den Gesellschaften, über deren Konten entsprechende Verschleierungshandlungen erfolgt sein sollen.

Die Bundesanwaltschaft ordnet gegenüber der D. Bank AG die Edition der Unterlagen zur Bankbeziehung mit der A. AB an. Daraufhin verlangt die A. AB die Siegelung sämtlicher Unterlagen, die von der D. Bank AG herausgegeben würden.  Die Bundesanwaltschaft beantragt anschliessend beim Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung, welche gutgeheissen wird. Dagegen gelangt die A. AB mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht

Gemäss Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO können strafprozessuale Zwangsmassnahmen nur ergriffen werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das für die Beurteilung der Zwangsmassnahme zuständige Gericht habe jedoch bei der Überprüfung des...

iusNet STR-STPR 26.08.2024

 

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