Feststellung der Widerrechtlichkeit nach UWG mit Verbandsklage
Feststellung der Widerrechtlichkeit nach UWG mit Verbandsklage
Jurisprudence
Verwaltungsstrafrecht
Feststellung der Widerrechtlichkeit nach UWG mit Verbandsklage
Die Stiftung für Konsumentenschutz wollte im Rahmen der Verbandsklage von einem Schweizer Gericht feststellen lassen, dass die Abgasmanipulation der Fahrzeuge durch VW auch nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals sich nach wie vor als störende Verletzung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. c UWG auswirke und damit widerrechtlich ist.
Das Handelsgericht hatte im Sommer 2018 entschieden, dass mangels aktuellem Feststellungsinteresse die Voraussetzungen für eine Feststellungsklage nicht gegeben seien. Das Bundesgericht hat nun den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich gestützt.
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