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Entsiegelung

Rechtsmittelmöglichkeiten gegen eine Hausdurchsuchung gemäss der Praxis des Obergerichts des Kantons Zürich

Article thématique
Strafprozessrecht
Ordentliche Rechtsmittel bestehen in der Regel gegen Endentscheide, dennoch können bei einer Hausdurchsuchung Rügen zu einzelnen Folgehandlungen erhoben werden.
Ingrid Indermaur
iusNet-StrafR-StrafPR 31.12.2018

Wann ist ein Antrag auf Siegelung verspätet?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Ohne den Nachweis einer ausreichenden Information des Betroffenen über seine Verfahrensrechte ist eine "konkludente" Einwilligung in die Durchsuchung nicht zu vermuten und liegt kein verspätetes Entsiegelungsgesuch vor. Da auch Geheimnisschutzberechtigte, die nicht Gewahrsamsinhaber sind, legitimiert sind, einen Antrag auf Siegelung zu stellen, muss die Strafverfolgungsbehörde dafür sorgen, dass auch sie dieses Verfahrensrecht rechtzeitig und wirksam ausüben können. Wohl hat die Strafverfolgungsbehörde vor einer Sicherstellung bloss den Inhaber von Aufzeichnungen zum Inhalt und zu allfälligen Siegelungsgründen anzuhören. Nach der Entgegennahme bzw. Sicherstellung und noch vor der Durchsuchung der Aufzeichnungen hat sie aber von Amtes wegen weiteren Berechtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 107 StPO) die Möglichkeit einzuräumen, ein Siegelungsbegehren zu stellen.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Replikrecht im Entsiegelungsverfahren verletzt

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst insbesondere das Recht, von jedem Aktenstück und jeder dem Gericht eingereichten Stellungnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu äussern zu können (sog. Replikrecht). Es steht in erster Linie der Partei und nicht dem Richter zu, darüber zu befinden, ob neu beigebrachte Unterlagen es rechtfertigen, dass dazu Stellung genommen wird. Die Wahrnehmung des Replikrechts setzt voraus, dass jede dem Gericht eingereichte Stellungnahme oder Vernehmlassung den Beteiligten zugestellt wird, so dass sie selbst entscheiden können, ob sie sich dazu äussern wollen oder nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Nicht alle Arbeiten von Anwälten unterliegen dem Berufsgeheimnis

Jurisprudence
Verwaltungsstrafrecht
Nach Ansicht des Bundesgerichts ist zwischen anwaltlicher Rechtsberatung und dem geldwäschereigesetzlich vorgeschriebenen Controlling und Auditing bei Banken zu differenzieren. Nicht alle Arbeiten von Anwälten fallen integral unter das Anwaltsgeheimnis. Im Entsiegelungsverfahren betreffend die internen Untersuchungsberichte oblag es der Bank, konkret und substanziiert darzulegen, welche Teile davon ihrer Ansicht nach aus dem Bereich der dokumentationspflichtigen Geldwäscherei-Prävention der Banken fallen sollen und ausschliesslich der berufstypischen anwaltlichen Rechtsberatung zuzurechnen seien.
iusNet StrafR-StrafPR 22.02.2019

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