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Bekanntgabe des PIN-Codes im Entsiegelungsverfahren?

Bekanntgabe des PIN-Codes im Entsiegelungsverfahren?

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Bekanntgabe des PIN-Codes im Entsiegelungsverfahren?

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt gegen A. ein Strafverfahren wegen Angriff (Art. 134 StGB) und weiteren Delikten. Sie wirft ihm vor, in den frühen Morgenstunden des 26. Oktobers 2018 nach einem Fussballspiel zusammen mit einer grösseren Gruppe von Anhängern des FC Zürich eine Gruppe von Anhängern eines anderen Fussballclubs angegriffen zu haben. Am 9. Januar 2019 stellte die Stadtpolizei Zürich während einer Hausdurchsuchung am Wohnort von A. unter anderem ein Mobiltelefon (iPhone, inkl. Ladekabel) sicher. A. verlangte noch an Ort und Stelle dessen Siegelung. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Entsiegelung. A. machte unter anderem geltend, dass sich auf seinem E-Mail-Konto, auf das mit dem Mobiltelefon zugegriffen werden könne, Anwaltskorrespondenz befinde. Das ZMG verfügte, es werde eine Triage durchgeführt, und setzte A. eine Frist von 10 Tagen, um den Gerätesperrcode sowie den PIN- oder PUK-Code der SIM-Karte bekannt zu geben. A. weigerte sich, die Codes herauszugeben. Das ZMG hiess das Entsiegelungsgesuch vollumfänglich gut und gab das Mobiltelefon der Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung und weiteren Verwendung in der Strafuntersuchung frei. Mit...

iusNet StrafR-StrafPR 27.09.2019

 

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