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Verjährung

Rechtsnatur von Art. 102 StGB

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

6B_31/2019, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, es handle sich bei Art. 102 StGB um eine Zurechnungsnorm. Dass das in einem Unternehmen in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks begangene Verbrechen oder Vergehen dem Unternehmen "zugerechnet" werde, ergebe sich aus dem Wortlaut von Art. 102 StGB. Die Verjährung richtet sich daher nach der relevanten Anlasstat.
iusNet StrafR-StrafPR 30.12.2019

Abwesenheitsurteil und daraus entstehende Probleme

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

6B_389/2019, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde bereits gut, da die Verhandlungsführung der Präsidentin der Vorinstanz Bundesrecht verletzte. Im Übrigen seien auch viele Taten mittlerweile verjährt, da bei einem gutgeheissenen Gesuch um Neubeurteilung das neue Urteil die vorhergehenden Urteile ersetze und damit die Verjährung weiter laufe. Ferner darf im Neubeurteilungsverfahren nicht unbesehen auf die im Abwesenheitsverfahren erhobenen Beweise abgestellt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 27.12.2019

Das Strafverfahren "Würenlingen" ist verjährt

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht
Der Bundesanwalt kam unter Würdigung aller ihm vorliegenden Akten zum Schluss, dass der Vorfall betreffend den Flugzeugabsturz von Würenlingen verjährt ist und daher das Verfahren nicht wieder aufgenommen wird. Es liege ein "normaler" Terroranschlag vor und kein unverjährbarer qualifizierter Terrorakt.
iusNet STR-STPR 14.08.2018