Prognoseinstrument "DyRiAS"
Prognoseinstrument "DyRiAS"
Prognoseinstrument "DyRiAS"
Der Beschwerdeführer wendet sich (unter anderem) gegen die Anordnung der stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB. Dr. B. beantworte im psychiatrischen Gutachten die Frage nach der Rückfallgefahr und Massnahmebedürftigkeit nicht und habe zur konkreten Massnahmeart keine klare Empfehlung abgegeben. Zudem sei die Anordnung der stationären Massnahme unverhältnismässig. Im Einzelnen bringt der Beschwerdeführer vor, aus der Forschung lägen betreffend das vom Gutachter verwendete Prognoseinstrument ("Dynamisches Risikoanalyse System, DyRiAS") klare Hinweise für ein erhebliches Fehlerrisiko vor. Deshalb habe er im vorinstanzlichen Verfahren die Tauglichkeit des verwendeten Instruments und die Grundlage der gutachterlichen Rückfallwahrscheinlichkeit bestritten.
Die Einschätzung der Legalprognose beruht gemäss Gutachten auf einem computergestützten Prognoseverfahren ("DyRiAS"). Der Gutachter führt aus, das Instrument messe zum einen das Risiko für Taten von schwerer Gewalt gegen die aktuelle oder ehemalige Intimpartnerin. Zusätzlich werde das Risiko für leichte bis mittlere körperliche Gewalt festgehalten.
Der Sachverständige hat seinen Erkenntnis- und...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.