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Verwahrung wegen Beteiligung an Al-Qaïda oder IS?

Verwahrung wegen Beteiligung an Al-Qaïda oder IS?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

Verwahrung wegen Beteiligung an Al-Qaïda oder IS?

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts verurteilte A. u.a. wegen des Verstosses gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (nachfolgend: Al-Qaïda/IS-Gesetz) zu einer Freiheitsstrafe von 65 Monaten verurteilt. Den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Anordnung einer Verwahrung von A. wies die Berufungskammer, wie auch die erste Instanz, ab.
Dagegen führte die Bundesanwaltschaft Beschwerde in Strafsachen und beantragte, das Urteil in Bezug auf die Abweisung des Antrags auf Anordnung der Verwahrung aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Sache zurückzuweisen.

Die Bundesanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, wonach Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz keine eigenständige Bedeutung als Anlasstat für eine Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 StGB zuerkenne. Die Vorinstanz habe lediglich die von Art. 64 Abs. 1 StGB geschützten Rechtsgüter der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität als Prüfungsmassstab genommen, wodurch sie Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz, der die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft schützt, fälschlicherweise als...

iusNet-StrafR-StrafPR 16.09.2022

 

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