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Das Rechtsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Das Rechtsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Jurisprudence
Jugendstrafrecht

Das Rechtsmittelverfahren im Jugendstrafrecht

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte A. wegen verschiedener Delikte. Es ordnete unter anderem eine ambulante Behandlung nach Art. 14 JStG und eine Unterbringung für vier Monate an. Das Urteil erwuchs in Rechtskraft. Mit Vollzugsverfügung wies die Jugendanwaltschaft A. definitiv in das kantonale Jugendheim ein. Dagegen erhoben die Mutter B.A. und A. Beschwerde und beantragten die Aufhebung der Verfügung und die Entlassung von A. nach Hause. Das Obergericht trat auf die Beschwerde nicht ein und leitete diese an die Direktion der Justiz und des Innern zur Prüfung eines verwaltungsrechtlichen Rechtsmittels weiter. Die Oberjugendanwaltschaft gelangt ans Bundesgericht und beantragt, den obergerichtlichen Beschluss aufzuheben.

Das Bundesgericht gesteht der Oberjugendanwaltschaft die Beschwerdeberechtigung zu und erkennt die Beschwerdelegitimation in der Rechtsverweigerung wegen Verneinung der Zuständigkeit.

Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Vorinstanz habe überspitzt formalistisch entschieden, da sie ausgeführt habe, die Direktion der Justiz und des Innern könne die Eingabe an die Jugendanwaltschaft weiterleiten, die das Gesuch um Aufhebung der Unterbringung...

iusNet-StrafR-StrafPR 02.03.2022

 

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