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Die Beschwerdelegitimation von Privatklägern und wie mit einem verspäteten Poststempel auf der Beschwerdeschrift umzugehen ist.

Die Beschwerdelegitimation von Privatklägern und wie mit einem verspäteten Poststempel auf der Beschwerdeschrift umzugehen ist.

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die Beschwerdelegitimation von Privatklägern und wie mit einem verspäteten Poststempel auf der Beschwerdeschrift umzugehen ist.

A.A., B.A. und die C Sàrl reichten gegen D.D. und E.D. Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung ein. Die Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft am 1. Juni 2017 eingestellt. Dagegen erhoben A.A., B.A. und die C Sàrl Beschwerde, die das Kantonsgericht teilweise guthiess und die Einstellungsverfügung aufhob. Die Staatsanwaltschaft klagte D.D. und E.D. wegen übler Nachrede und Verleumdung hinsichtlich einzelner Äusserungen an, andere Äusserungen wurden nicht angeklagt. Das Bezirksgericht Leuk und Westlich-Raron sprach D.D. und E.D. am 8. Juni 2018 von sämtlichen Vorwürfen frei. A.A., B.A. und die C. Sàrl erhoben dagegen Berufung. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis stellte schliesslich die Strafverfahren am 20. Dezember 2019 ein, soweit diese nicht schon früher rechtskräftig eingestellt wurden. Dagegen erhoben A.A., B.A. und die C. Sàrl Beschwerde beim Bundesgericht.

Das Bundesgericht hielt fest, dass obwohl die Beschwerde auf Französisch eingereicht worden sei das Verfahren auf Deutsch geführt würde, da dies die Verfahrenssprache sei. Von Amtes wegen prüfte es die einzelnen Eintretensvoraussetzungen, insbesondere ob die Beschwerde fristgerecht...

iusNet-StrafR-StrafPR 03.12.2020

 

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