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Vortat

Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht präzisiert, wann eine Vortat angenommen werden kann, die noch nicht rechtskräftig beurteilt wurde. Zudem hält es deutlich fest, dass sich die kantonalen Instanzen bei Haftprüfungsverfahren regelmässig mit allen in Frage kommenden Haftgründen auseinandersetzen müssen, damit eine Rückweisung zur Prüfung weiterer Haftgründe verhindert werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 15.05.2023

Die qualifizierte Wiederholungsgefahr bei Ersttätern

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Bei Ersttätern darf nur dann auf das Erfordernis der Vortaten verzichtet werden, wenn der betroffenen Person eine schwere Straftat vorgeworfen wird und zusätzliche Elemente vorliegen, die die Gefährlichkeit der beschuldigten Person belegen, wie beispielsweise dissoziale Persönlichkeitsstrukturen oder eine ausgeprägte Neigung zu Gewalttätigkeiten. Das Risiko für die Allgemeinheit muss dabei untragbar hoch sein.
iusNet StrafR-StrafPR 11.05.2023

Die Voraussetzungen der qualifizierten Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Zur Annahme des Haftgrundes der qualifizierten Wiederholungsgefahr benötigt es nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Vortat. Eine qualifizierte Wiederholungsgefahr, die die Anordnung von Untersuchungshaft rechtfertige, sei dann anzunehmen, wenn neben der abstrakten Strafdrohung gemäss Gesetz auch das betroffene Rechtsgut und der Kontext auf die Schwere der drohenden Delikte hindeuten würden. Die erhebliche Gefährdung der Sicherheit anderer durch drohende Verbrechen oder schwere Vergehen könne sich grundsätzlich auf Rechtsgüter jeder Art beziehen.
iusNet StrafR-StrafPR 17.03.2023

Das Vortatenerfordernis bei der Annahme von Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht erhält in einem weiteren Entscheid fest, dass zur Annahme von Wiederholungsgefahr im Rahmen der Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft keine rechtskräftigen Vorstrafen vorliegen müssen. Insbesondere sei es ausreichend, wenn die Vorstrafen aus hängigen Verfahren stammen, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehe, dass die beschuldigte Person diese Taten begangen habe. Dies ergebe sich entweder aus einem glaubhaften Geständnis oder aus einer erdrückenden Beweislage.
iusNet StrafR-StrafPR 13.05.2022

Die Ausnahmen bei der Annahme von Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht wiederholt seine Rechtsprechung, dass bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten Wiederholungsgefahr trotz fehlendem Vortatenerfordernis angenommen werden kann. Auch bei der Rückfallgefahr darf in diesen Fällen die Anforderung an die Wahrscheinlichkeit nicht allzu hoch angesetzt werden. Im vorliegenden Fall dehnt das Gericht diese Rechtsprechung auch auf schwere Drogendelikte aus, wenn eine Rückfallgefahr angenommen werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 07.01.2021