Das Obergericht des Kantons Aargau sprach einen Kleindealer der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig, weil dieser wiederholt Kokain in kleinen Mengen verkauft hatte. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz auch dann vorliegt, wenn bei mehreren Transaktionen die Kokainmenge zwar jeweils unter 18 Gramm liegt, insgesamt aber diese Grenze überschritten wird.