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Fehlende Legitimation der Republik Türkei als Privatklägerin

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Fehlende Legitimation der Republik Türkei als Privatklägerin

Das Zürcher Obergericht ist auf Beschwerden des Generalkonsulats der Republik Türkei gegen die Einstellung der Strafverfahren gegen drei Personen zu Recht teilweise nicht eingetreten. Die Verfahren waren unter anderem im Zusammenhang mit dem Anbringen des Schriftzugs "Kill Erdogan" im Umfeld des türkischen Generalkonsulats in Zürich eröffnet worden. Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Republik Türkei gegen die Entscheide des Obergerichts ab.
iusNet StrafR-StrafPR 20.09.2019

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Éclairages
Betäubungsmittelgesetz

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Im Urteil 6B_49/2019 vom 02. August 2019 hatte sich das Bundesgericht betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen von Art. 22 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) betreffend Massnahmen gegen Doping erstmals mit der Frage des Geltungsbereiches des Begriffs «Sport» inkl. Breitensport zu beschäftigen. Eine wesentliche Frage ist dabei, was im Sinne der Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetzes als «Sport» zu verstehen ist.
Martin Kaiser
Hanjo Schnydrig
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019

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