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Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Keine Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde zur Durchführung von polizeilichen Ermittlungsverfahren ohne rechtmäßige Einsetzung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Grundsätzlich bestimmen Bund und Kantone ihre Strafbehörden und deren Bezeichnungen. Eine Verwaltungsbehörde kann somit dann ein polizeiliches Ermittlungsverfahren durchführen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Anwendung des kantonalen Rechts überprüft das Bundesgericht lediglich auf Willkür und Vereinbarkeit mit anderen bundesverfassungsmässigen Rechten. Sofern keine Einsetzung der Verwaltungsbehörde erfolgte und die Zuständigkeit sich nicht unmittelbar aus dem kantonalen Recht ergibt, hält das kantonale Recht der Willkürprüfung nicht stand.
iusNet STR-STPR 28.02.2024

Nichteintreten auf Entsiegelungsgesuch trotz vorliegendem Siegelungsantrag

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass es im Rahmen des Siegelungsbegehrens genügt, wenn ein bestimmter Siegelungsgrund sinngemäss geltend gemacht wird, ohne dass es einer detaillierten Begründung bedarf. Die Berufung auf das Arztgeheimnis genügt somit. Macht die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Entsiegelungsgesuch jedoch keine Geheimhaltungsinteressen mehr geltend, so ist das Nichteintreten des ZMG auf ein Entsiegelungsgesuch rechtmässig, da das Entsiegelungsverfahren nicht anwendbar ist.
iusNet STR-STPR 28.02.2024

StPO-Revision per 01.01.2024; die wichtigsten Punkte

Législation
Strafprozessrecht
Mit Bundesratsbeschluss vom 23. August 2023 trat nun per 1. Januar 2024 die revidierte Strafprozessordnung mit diversen Änderungen in Kraft. Die Beschränkung der Teilnahmerechte aber, welche massgeblich den Anstoss für die Revision gab, hat das Parlament ersatzlos gestrichen.
iusNet STR-STPR 31.01.2024

Anforderungen an den hinreichenden Tatverdacht für Zwangsmassnahmen gemäss Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Strafbehörden, wenn sich aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse genügend konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat und für eine Beteiligung des Beschuldigten an dieser Straftat ergeben, mit vertretbaren Gründen das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts bejahen können. Um einen solchen hinreichenden Tatverdacht zu begründen, müssen die Hinweise auf eine strafbare Handlung erheblich und konkret sein. Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet hat und nicht darzulegen vermochte, durch welche Teilnahmehandlungen der Unbekannte strafbare Handlungen begangen haben soll, ist nicht geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen.
iusNet STR-STPR 23.01.2024

Nichteintreten auf eine Berufung bei rein kassatorischen Anträgen

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Im Berufungsverfahren gilt grundsätzlich die Dispositionsmaxime, womit in den Berufungsanträgen angegeben werden muss, welche Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils verlangt werden. Rein kassatorische Anträge führen damit zu Nichteintreten. Die Frist zur Nachbesserung eines Berufungsantrags wird fachkundigen Personen in der Regel nur bei Versehen oder unverschuldetem Hindernis erteilt. Die Frist dient nicht dazu den Grundsatz, wonach gesetzliche Fristen nicht erstreckt werden können, zu umgehen.
iusNet STR-STPR 23.01.2024

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