Die umgekehrte Proportionalität der Rückfallprognose und weitere Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
Die umgekehrte Proportionalität der Rückfallprognose und weitere Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
Die umgekehrte Proportionalität der Rückfallprognose und weitere Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen Raub und weiteren Delikten geführt. Er habe B. laut und aggressiv mit den Worten „Gib mir dein Geld! Ich habe ein Messer und eine Pistole!“ bedroht und dabei mehrfach in seine Gürteltasche gegriffen. B. habe ihm dabei aus Angst CHF 140.00 ausgehändigt. A. wurde daraufhin verhaftet und in Untersuchungshaft versetzt. Dagegen erhob er Beschwerde, die das Obergericht abgewiesen hatte. Gegen diesen Entscheid gelangt der Beschwerdeführer nun ans Bundesgericht.
Das Obergericht hat den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund der Wiederholungsgefahr bejaht. Das Bundesgericht wiederholt seine Rechtsprechung, dass die Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr dem Verfahrensziel der Beschleunigung dienen könne, da dieser verhindere, dass sich der Strafprozess durch neue Delikte kompliziere und in die Länge ziehe. Es müssten jeweils – entgegen dem deutsch- und italienischsprachigen Gesetzeswortlaut – Verbrechen oder schwere Vergehen drohen und die beschuldigte Person müsse bereits früher gleichartige Vortaten verübt haben. Zudem sei der Haftgrund der Wiederholungsgefahr restriktiv zu handhaben und setze eine ungünstige...
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