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Kann die Sicherheitshaft nach einem erstinstanzlichen Freispruch aufrechterhalten werden?

Kann die Sicherheitshaft nach einem erstinstanzlichen Freispruch aufrechterhalten werden?

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Kann die Sicherheitshaft nach einem erstinstanzlichen Freispruch aufrechterhalten werden?

Am 4. Mai erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus Anklage gegen den albanischen Staatsangehörigen A. wegen Mittäterschaft an einer versuchten vorsätzlichen Tötung, an einem qualifizierten Raub und wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Am 2. September 2020 wurde A. erstinstanzlich wegen mehrfacher rechtswidriger Einreise und mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätze zu je CHF 30.00 unter Anrechnung der Haft verurteilt. Zudem wurde er für 5 Jahre des Landes verwiesen. In Bezug auf die versuchte vorsätzliche Tötung und auf den Raub wurde A. freigesprochen. Mangels rechtsgenüglicher Beweise und Indizien sei davon auszugehen, dass A. im Vorfeld weder bekannt noch bewusst gewesen sei, dass das Opfer hätte getötet oder ausgeraubt werden sollen. Gleichentags wurde die Sicherheitshaft über A. aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft beantragte zuhanden des Obergerichts die Fortsetzung der Sicherheitshaft, weshalb A. bis zum Entscheid des Obergerichts in Haft blieb. Alle Parteien meldeten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an. Am 7. September 2020 verfügte das Obergericht die Fortsetzung der...

iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2021

 

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