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Notwendigkeit der Möglichkeit eines Rückzugs bei drohender reformatio in peius

Notwendigkeit der Möglichkeit eines Rückzugs bei drohender reformatio in peius

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Notwendigkeit der Möglichkeit eines Rückzugs bei drohender reformatio in peius

Gegen A. läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf mehrfaches Erschleichen einer falschen Beurkundung. Anlässlich einer Einvernahme im Anschluss an eine Hausdurchsuchung am 23. August 2022 beantragt die Rechtsanwältin K.M. mündlich, sie sei als notwendige Verteidigerin von A. einzusetzen. Die Staatsanwaltschaft teilt diese Meinung, wobei sie angibt, K.M. sei bereits als Wahlverteidigung beigezogen worden. Nach Einreichung des Gesuchs um amtliche Verteidigung verfügt die Staatsanwaltschaft am 14. März 2023, K.M. werde «mit Wirkung ab heute» als amtliche Verteidigerin eingesetzt. Dagegen erhob A. Beschwerde an das Obergericht Obwalden mit dem Antrag, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und K.M. als amtliche Verteidigerin mit Wirkung per 23. August 2022 einzusetzen. Die Beschwerde wird vom Obergericht teilweise gutgeheissen, wobei die Verfügung vom 14. März 2023 aufgehoben und K.M. als amtliche Verteidigerin abgewiesen werden. Dagegen gelangt A. mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.

Art. 391 StPO legt fest, dass die Rechtsmittelinstanz bei ihrem Entscheid nicht an die Begründung der Parteien und an die Anträge der Parteien gebunden ist,...

iusNet STR-STPR 26.06.2024

 

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