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Unter welchen Umständen darf ein amtlicher Verteidiger die Hauptverhandlung verlassen?

Unter welchen Umständen darf ein amtlicher Verteidiger die Hauptverhandlung verlassen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Unter welchen Umständen darf ein amtlicher Verteidiger die Hauptverhandlung verlassen?

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn erhob beim Amtsgericht Dorneck-Thierstein Anklage gegen B. (im Folgenden: der Angeklagte) u.a. wegen Mordes. Er wird amtlich verteidigt von Rechtsanwalt A. Wenige Tage vor der Hauptverhandlung wurde der Angeklagte für die Dauer der Hauptverhandlung aus einem anderen Gefängnis in eine Zelle der JVA verlegt. Mit E-Mail vom Folgetag an die Präsidentin des Amtsgerichts beschwerte sich Rechtsanwalt A. über die Haftbedingungen des Angeklagten. Der Angeklagte sei sofort in eine menschenrechtskonforme Zelle zu verlegen. Andernfalls werde er - Rechtsanwalt A. - an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen.
Mit E-Mails an den Direktor der JVA erklärte Rechtsanwalt A. am 5. und 6. Dezember 2020, er sehe nicht, wie sich der Angeklagte wirksam verteidigen könne, wenn sich an dessen folterähnlichen Situation nichts ändere. Mit E-Mail vom 6. Dezember 2020 entgegnete der Direktor der JVA, die Haftbedingungen des Angeklagten seien nicht folterähnlich.

Am zweiten Tag der Hauptverhandlung, beantragte Rechtsanwalt A. im Namen des Angeklagten, dieser sei umgehend in eine menschenwürdige Zelle zu verbringen. Die Hauptverhandlung sei zu...

iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2022

 

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