Fraglich war im vorliegenden Fall, ob für die Berechnung der Fristen bei der stationären Massnahme auf den vorzeitigen Massnahmenvollzug oder auf das Sachurteil abgestellt wird.
Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie Videoaufnahme der Polizei prozessual zu würdigen sind, bei welchen weder eine Anordnung der Polizei, noch ein Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vorliegt.
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, inwiefern die Strafbehörden von sich aus anderen nationalen Zivil- und Verwaltungsbehörden Informationen mitteilen dürfen.
Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Das Kantonsgericht Schwyz bestätigt einen Schuldspruch des Bezirksgericht Höfe wegen unlauterem Wettbewerb. Die Beschuldigte veröffentlichte auf einschlägigen Internetplattformen Beiträge über eine Anbieterin von Pferdesportartikeln. Sie bezeichnete die Angebote der Anbieterin unter anderem als "Abzocke vom Feinsten".
Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein
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Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht ein, da die Beschwerde unzureichend begründet ist und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil ersichtlich ist.
Die Staatsanwaltschaft ordnete einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) an. Der WSA zwecks DNA-Analyse diente unstreitig nicht dazu, den Beschuldigten jener Straftat zu überführen, derer er im jetzigen Strafverfahren beschuldigt wird. Vielmehr sollen damit andere – bereits begangene oder künftige – Straftaten geklärt werden. Vor Bundesgericht strittig war die Verhältnismässigkeit.
Versuchter Versicherungsbetrug ist nicht auch eine Irreführung der Rechtspflege
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte X. wegen versuchten Betruges und Irreführung der Rechtspflege aufgrund eines fingierten Auffahrunfalles. Die Verurteilung wegen Irreführung der Rechtspflege ist nach Ansicht des Bundesgerichts nicht korrekt.
Bundesstrafgericht verletzt (erneut) die Begründungspflicht
Das Bundesstrafgericht hat in einem internationalen Rechtshilfeverfahren elementare verfahrensrechtliche Grundsätze nicht eingehalten. Es geht um ein Rechtshilfeverfahren mit der Türkei betreffend die Sperrung eines Kontos und die Herausgabe des betreffenden Kontoguthabens.
Das Obergericht Aargau verurteilte X. wegen übler Nachrede. X. bezeichnete einen bekannten Nationalrat auf Twitter als Pädophilen. X. zog das Urteil weiter an das Bundesgericht und argumentiert, bei seinem Tweet habe es sich um Satire gehandelt.