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Heikle Datenlieferung an die USA

Jurisprudence
Einzelne Straftaten

Heikle Datenlieferung an die USA

X. reiste in die USA und übergab dem DoJ 109 Kundendossiers von mutmasslich in den USA steuerpflichtigen Personen. Das Bundesstrafgericht sprach X. vom Vorwurf der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat frei. Das Bundesgericht kassiert diesen Entscheid.
iusNet STR-STPR 20.12.2018

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