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Rechtsfertigungsgrund für eine Amtsanmassung nach Art. 287 StGB

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Rechtsfertigungsgrund für eine Amtsanmassung nach Art. 287 StGB

Das Bundesgericht befasste sich mit der strafrechtlichen Verurteilung wegen Amtsanmassung nach Art. 287 StGB. Der Beschwerdeführer hatte sich bei einem Streit fälschlicherweise als Polizist ausgegeben, was ihm zur Last gelegt wurde. Im konkreten Fall hatte das Bundesgericht zu klären, ob die Voraussetzungen für die Straftat erfüllt sind und ob der Beschwerdeführer berechtigterweise zur Verantwortung gezogen werden konnte. Das Bundesgericht musste in diesem Zusammenhang auch die Frage klären, ob ein Rechtfertigungsgrund vorlag, als der Beschwerdeführer angab, in einer Art Notlage gehandelt zu haben, um seinen Sohn zu schützen.
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2024

Die Auswirkungen fehlender Einhaltung der Verteidigungs- und Teilnahmerechte im Strafverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Die Auswirkungen fehlender Einhaltung der Verteidigungs- und Teilnahmerechte im Strafverfahren

Der Entscheid betrifft die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und schweren Raubes. Der Beschwerdeführer wurde im Zusammenhang mit einem Einbruch in die Wohnung des Beschwerdegegners, bei dem er diesen schwer verletzte, zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die zentrale Rechtsfrage dreht sich um die Verwertbarkeit von Beweismitteln, insbesondere um die Frage, ob die Verteidigungsrechte während der Beweiserhebung ausreichend gewahrt wurden.
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2024

Die Ausnutzung fehlender Widerstandsfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum

Rechtsprechung
Sexualstrafrecht

Die Ausnutzung fehlender Widerstandsfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum

Das Bundesgericht befasste sich im Zusammenhang mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung mit der Frage, ob die betroffene Person durch die Handlungen des Angeklagten in ihrer sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigt wurde. Das Gericht klärte, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung erfüllt waren, insbesondere ob physische oder psychische Zwangsmittel angewendet wurden. Gleichzeitig spielte der Einfluss von Alkohol und die Fähigkeit der betroffenen Person, sich zu wehren, eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Falls.
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2024

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