Das Bundesgericht befasste sich im Zusammenhang mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung mit der Frage, ob die betroffene Person durch die Handlungen des Angeklagten in ihrer sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigt wurde. Das Gericht klärte, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung erfüllt waren, insbesondere ob physische oder psychische Zwangsmittel angewendet wurden. Gleichzeitig spielte der Einfluss von Alkohol und die Fähigkeit der betroffenen Person, sich zu wehren, eine zentrale Rolle bei der Beurteilung des Falls.