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Rechtsfertigungsgrund für eine Amtsanmassung nach Art. 287 StGB

Rechtsfertigungsgrund für eine Amtsanmassung nach Art. 287 StGB

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Rechtsfertigungsgrund für eine Amtsanmassung nach Art. 287 StGB

B. und seine Lebensgefährtin C. gerieten in einen Streit mit D., dem Sohn von A. Es kam zu einem hitzigen Austausch zwischen den Beteiligten, der in eine körperliche Auseinandersetzung endete. Auf Anruf seines Sohnes D. erschien A. am Ort des Geschehens. Er stellte sich gegenüber den Streitparteien als Polizist vor und forderte sie auf, ihre Ausweise vorzuzeigen. Später traf die Polizei ein, und alle Parteien erstatteten Anzeige.

In erster Instanz wurde A. wegen Amtsanmassung gemäss Art. 287 StGB verurteilt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Die Verurteilung wurde im Wesentlichen bestätigt, was A. dazu veranlasste, das Bundesgericht anzurufen. Dort verlangte er einen Freispruch und argumentierte, er habe nicht in betrügerischer Absicht gehandelt, sondern nur versucht, die Situation zu beruhigen.

Das Bundesgericht stellte klar, dass nach Art. 287 StGB derjenige bestraft wird, der sich ohne rechtliche Befugnis als Inhaber einer öffentlichen Funktion ausgibt und in dieser Funktion tätig wird. Im vorliegenden Fall hatte der Beschwerdeführer A. sich fälschlicherweise als Polizist ausgegeben und die beteiligten Personen...

iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2024

 

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