Das Bundesgericht geht auf die Frage ein, wann bei einfachen Fällen konkret eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen anzunehmen ist. Dabei beschränkt es sich auf die Dauer der Sicherheitshaft. Weiter geht es auf die Rechtsfolgen einer festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots ein.
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung in Bezug auf einen stillschweigenden Verzicht auf Ausübung des konventionsrechtlich geschützten Konfrontationsanspruchs. Weiter setzt es sich mit den Voraussetzungen der Rückversetzung in den Strafvollzug auseinander.
Dem Beschwerdeführer wurde der vorzeitige Strafantritt aufgrund des Vorliegens von Kollusionsgefahr verwehrt. Allerdings hatte das Bundesgericht diese Gefahr wenige Monate früher im gleichen Strafverfahren und bei gleicher Ausgangslage verneint. Was gilt nun?
Darf die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug mit dem Vollzug einer Ausschaffung verknüpft werden oder handelt es sich dabei um eine unzulässige Bedingung für die bedingte Entlassung?
Eine juristische Person wehrte sich gegen die Beschlagnahme ihres Fahrzeugs, welches nach vorgängigem Führerausweisentzug durch ein Mitglied des Verwaltungsrates und gleichzeitiger Geschäftsführer gelenkt wurde.
Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden.
Am 1. Januar 2023 sind die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Die Revision sieht Massnahmen vor für Finanzintermediärevor und fördert die Transparenz von Vereinenund verstärkt die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle.
Die Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft bezweckt die Pflege des Strafrechts für seine Anwendung in der Praxis und die Förderung der Verbrechensbekämpfung. Sie fördert das kollegiale Verhältnis ihrer Mitglieder und der interkantonalen Zusammenarbeit durch Austausch strafrechtlicher, prozessualer und polizeilicher Erfahrungen und pflegt die Beziehungen zu in- und ausländischen Gesellschaften mit ähnlichen Zwecken.
Die Veranstaltung findet am 1./2. Juni 2023 in Lugano zum Thema ‚Die StPO nach der Revision‘ statt.
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