Streitig war, ob der zum Eigenkonsum bestimmte Cannabis mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1%, dessen Besitz aufgrund der tatsächlichen Geringfügigkeit der Menge straflos ist (Art. 19b Abs. 1 BetmG), zur Vernichtung eingezogen werden darf.
Das Kantonsgericht des Kantons Luzern lehnte den Antrag auf Befragung einer Beschwerdegegnerin ab, mit der Feststellung es läge keine «Aussage gegen Aussage»-Konstellation vor, gleichwohl sich aus den Feststellungen und Schlussfolgerungen im angefochtenen Entscheid keine weiteren Beweise finden liessen.
Das Bundesgericht beurteilte die Zulässigkeit der Anordnung einer ambulanten Massnahme, welche sich allein auf die vermeintliche Therapiewilligkeit des Beschwerdeführers stützte.
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot unzulässig in die Grundrechte des Betroffenen eingreife und zumindest der Verhältnismässigkeitsprüfung unterliege.
Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden.
Am Schulthess Forum Wirtschaftsstrafrecht 2023 greifen erfahrene und versierte Referierende die aktuellen Herausforderungen im Wirtschaftsstraf- und Strafprozessrecht auf. Es erwarten Sie am 30. November in Zürich Expertinnen und Experten mit spannenden Vorträgen und aufschlussreichen Diskussionen.
Tagungsleitung: Omar Abo Youssef, Dr. iur., Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter Universität Zürich, Partner Hohler Tröhler Rechtsanwälte
Am Webinar zum Jugendstrafrecht 2023 berichten erfahrene Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Bereichen, mit denen Kinder und Jugendliche im Falle einer Straftat in Berührung kommen.
Leitung: Laura Jost, lic. iur. Rechtsanwältin, CAS Kindsvertretung/Verfahrensbeistandschaft