Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Abgrenzung der Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung
Das Bundesgericht klärt die Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung von straffälligen Ausländern. Insbesondere definiert das Bundesgericht, unter welchen Umstände die Migrationsbehörden weiterhin über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung entscheiden können und unter welchen Umständen dies nicht mehr möglich ist.