Das Bundesgericht klärt die Rechtsprechung zur Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Vermögensdelikten. Im konkreten Fall wird der Betroffene aus der Untersuchungshaft entlassen, da keine besonders schweren Vermögensdelikte drohen, welche die Geschädigten ähnlich treffen wie ein Gewaltdelikt.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt zog bei Teilnehmern von illegalen Pokerturnieren die Gewinne ein. Es berechnete diese nach dem Bruttoprinzip. Die Beschwerdeführer verlangen, diese seien nach dem Nettoprinzip zu berechnen.