Stellvertretende Strafvollstreckung: Anwendungsbereich wird ausgedehnt
Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung des entsprechenden Änderungsprotokolls verabschiedet.
Die Schweiz soll im Bereich der Rechtshilfe nicht nur mit Staaten, sondern künftig auch mit internationalen Strafinstitutionen unkompliziert zusammenarbeiten können.