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Stellvertretende Strafvollstreckung: Anwendungsbereich wird ausgedehnt

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Stellvertretende Strafvollstreckung: Anwendungsbereich wird ausgedehnt

Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung des entsprechenden Änderungsprotokolls verabschiedet.
iusNet STR-STPR 10.08.2018