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Die Zulässigkeit der Aufrechterhaltung von Haft bei Ausführungsgefahr

Die Zulässigkeit der Aufrechterhaltung von Haft bei Ausführungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Die Zulässigkeit der Aufrechterhaltung von Haft bei Ausführungsgefahr

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung und weiterer Delikte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Beschwerdeführer einem Bekannten mehrfach gegen den Kopf geschlagen und ihn mit der Klinge eines Korkenziehers mit dem Tode bedroht haben. Der Beschwerdeführer wurde daraufhin festgenommen und mit Beschluss des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG) in Untersuchungshaft genommen. Diese wurde durch eine weitere Verfügung verlängert. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht abgewiesen. Daraufhin gelang der Beschwerdeführer ans Bundesgericht, welches die Beschwerde guthiess und zur Neuentscheidung zurückwies. Das Obergericht wies die Beschwerde jedoch erneut ab. Anlässlich der durchgeführten Schlusseinvernahme stellt der Beschwerdeführer ein Gesuch um Entlassung aus der Haft. Dies wies sowohl das ZMG als auch das mit der Beschwerde befasste Obergericht ab. Daraufhin gelangte der Beschwerdeführer erneut ans Bundesgericht und beantragte, dass er aus der Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft zu entlassen sei. Eventualiter beantragte er Entlassung aus der Haft...

iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2024

 

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