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Internationales Strafrecht

Internationales Strafrecht

Zusammenarbeit mit Strafinstitutionen

Gesetzgebung
Internationales Strafrecht
Die Schweiz soll im Bereich der Rechtshilfe mit internationalen Strafinstitutionen umfassend und dauerhaft zusammenarbeiten können. Dazu zählen internationale Gerichte sowie andere zwischen- oder überstaatliche Einrichtungen, die Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Rechtshilfegesetzes will die Zusammenarbeit ermöglichen, aber nicht dazu verpflichten.
iusNet STR-STPR 25.10.2018

Die Schweiz und Europol verstärken ihre Zusammenarbeit

Gesetzgebung
Internationales Strafrecht
Am 1. Mai 2017 ist das Europol-Mandat erweitert worden und umfasst neu auch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität. Der Bundesrat hat am 22. August 2018 beschlossen, das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol um den erweiterten Europol-Deliktskatalog zu ergänzen.
iusNet STR-STPR 23.08.2018

Stellvertretende Strafvollstreckung: Anwendungsbereich wird ausgedehnt

Gesetzgebung
Amtshilfe und Rechtshilfe
Internationales Strafrecht
Völkerrecht
Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Neu wird nicht mehr unterschieden, auf welche Weise – ob durch Flucht oder legal – die Person in ihren Heimatstaat gelangt ist. Vorausgesetzt ist einzig, dass sie den Urteilsstaat im Wissen verlassen hat, dass dort gegen sie ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist.
iusNet STR-STPR 10.08.2018

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