4. Tagung zum Strafprozessrecht: Fair Trial – Grundpfeiler oder Feigenblatt?
Der Anspruch auf ein faires Verfahren und die strafprozessualen Grundsätze sind die Basis des Strafverfahrens und die Grundpfeiler, auf denen die Strafprozessordnung aufgebaut ist. Doch was bedeutet das konkret für das Vor- und Hauptverfahren? Worauf kann sich die beschuldigte Person dabei berufen und wie ist das Verfahren auszugestalten? Wird der Anspruch auf ein faires Verfahren in der Strafprozessordnung umgesetzt und wie sieht die Realität aus?
Die Tagung soll diese Fragen anhand verschiedener Themen wie Verfahrenseinheit und Teilnahmerecht, Fair Trial bei Zwangsmassnahmen oder Fair Trial vor Gericht beantworten. Dazu setzen sich Vertreter der Lehre, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Anwaltschaft mit diesen Fragen und Problemen auseinander. Die Tagung richtet sich an alle Personen, die in ihrem beruflichen Alltag mit Strafverfahren zu tun haben.
Referierende
- Lucius Richard Blattner, Rechtsanwalt, LL.M, Partner bei Tethong Blattner AG, Zürich
- Dr. Marc Engler, Rechtsanwalt, Partner bei Baumgartner Mächler Rechtsanwälte AG, Zürich
- Thomas Fingerhuth, Rechtsanwalt, Meier Fingerhuth Fleisch Häberli Rechtsanwälte, Zürich
- Philipp Frank, Strafrichter, Strafgericht des Kantons Zug
- Prof. Dr. Patrick Guidon, Präsident des Kantonsgerichtes St. Gallen, Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität St. Gallen
- Tanja Knodel, Rechtsanwältin, Müller Knodel + Partner Rechtsanwälte, Zürich
- Eveline Roos, Rechtsanwältin, Gressly Rechtsanwälte, Solothurn
- Matthias Stammbach, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich
- Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Basel