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Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands "Stalking"

Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands "Stalking"

Gesetzgebung
Einzelne Straftaten

Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands "Stalking"

Der Bericht kommt zum Schluss, dass davon auszugehen sei, dass auch mit einem spezifischen Straftatbestand oder mit einer Ergänzung des Nötigungs- bzw. Drohungstatbestandes die Strafbarkeit in etwa auf gleicher Stufe einsetzen würde wie nach der heute geltenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Ein Vorteil könnte darin gesehen werden, dass festgeschrieben würde, dass Stalking in seinem Gesamtzusammenhang zu betrachten sei; die bundesgerichtliche Rechtsprechung würde im Gesetz kodifiziert. Doch blieben die Beweisprobleme: Eine zwangsläufig sehr offene gesetzliche Formulierung könnte hier gar zu noch grösseren Schwierigkeiten führen. Der Schutz der Opfer liesse sich mit einer Stalking-Strafnorm bzw. der Ergänzung einer be- stehenden Strafnorm wohl nicht entscheidend verbessern. Die Praxis habe gezeigt, dass sich Stalker in vielen Fallen durch eine staatliche Intervention, etwa eine polizeiliche Gefährderansprache, zur Raison bringen lassen. In den verbleibenden Fällen liessen sich Stalker dagegen auch von einer Strafe (die in diesem Schwerebereich angemessen ist) nicht abhalten. Insgesamt dürfen nach Ansicht des BJ nicht allzu grosse Erwartungen in die...

iusNet StrafR-StrafPR 08.05.2019

 

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