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Kriminalisierung von Personen tibetischer Herkunft mit abgewiesenem Asylgesuch

Kriminalisierung von Personen tibetischer Herkunft mit abgewiesenem Asylgesuch

Kommentierung
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Kriminalisierung von Personen tibetischer Herkunft mit abgewiesenem Asylgesuch

Tibeter_innen im Asylverfahren

Die Tibeter_innen stellen mit rund 8000 Personen1 hinter den Filipinos die zweitgrösste ostasiatische Einwandergruppe in der Schweiz dar. Die Schweiz beheimatet die grösste exiltibetische Gemeinde in Europa. Nicht umsonst ist der Dalai Lama regelmässiger Gast in der Schweiz.
Die Tibeter_innen sind in der Schweiz grundsätzlich freundlich empfangen worden und viele von ihnen erhielten Asyl und eine Aufenthaltsberechtigung. Die Schutzquote lag bis in das Jahr 2015 bei 65–85 % und Ende 2016 noch bei rund 50 %.2 Im Jahr 2019 betrug die Schutzquote «chinesischer» Asylsuchender bei 60,6 %.3

2014 kam es zu einer Verschärfung der Aufnahmekriterien: Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2014, dass jene Flüchtlinge, die fälschlicherweise behaupteten, noch in Tibet sozialisiert worden zu sein, auch andernorts geduldet würden – dort, wo sie tatsächlich längere Zeit gelebt hätten....

iusNet StrafR-StrafPR 25.03.2020

 

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